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Wochenbettbetreuung

 
 

Welche Leistungen gehören zur Wochenbettbetreuung?

Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt kann Sie die Hebamme täglich besuchen (eventuell schon in der Klinik), danach nach Absprache bei Notwendigkeit.

Von der Krankenkasse werden Besuche bis 8 Wochen nach der Geburt übernommen. Danach kann Sie die Hebamme zur Stillberatung noch zwei Mal besuchen. Weitere Besuche werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt). Die Wochenbettbetreuung umfaßt

  • die Versorgung des Nabels,
  • Beobachtung des allgemeinen Zustands des Säuglings (Temperatur, Atmung, Trinkverhalten, Gewicht),
  • Ernährungsberatung und Anleitung zur Pflege des Säuglings,
  • Hilfe bei Blähungen,
  • Anleitung zum Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten,
  • Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitt, Dammschnitt oder -riß,
  • Kontrolle der Gebärmutter-Rückbildung und erste Übungen zur Rückbildung,
  • beratende Gespräche über Empfängnisverhütung, Impfen, Kindererziehung,
  • Informationen über Beratungsstellen, Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen für Eltern und Kinder.

 

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Katharina Juling