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Schwangerschaft

 
 

Schwangerenvorsorge

Alle Vorsorgeuntersuchungen können, abgesehen vom Ultraschall, von der Hebamme durchgeführt werden. Sie werden im Mutterpaß eingetragen.

Gehen Sie zur Vorsorge zu einem Arzt oder einer Ärztin, können Sie trotzdem Kontakt zu einer Hebamme aufnehmen. Sie hat die Möglichkeit, in der Schwangerschaft zusätzliche Besuche zu machen, um Fragen zu beantworten, Beschwerden zu lindern, oder Ihnen einfach zuzuhören. Manchmal ist ein telefonischer Rat schon ausreichend. Die Hebamme ist medizinisch ausgebildet und macht in der Regel diverse Fortbildungen, um verschiedene Therapien anbieten zu können.

Betreuung und Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen

Bei Schwangerschaftsbeschwerden kann Sie Ihre Hebamme auf Wunsch zu Hause besuchen. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Art äußern, wie z.B. Übelkeit, Unwohlsein und Schmerzen, Ängste und Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der Verdacht auf vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe für Hebammenhilfe. Die Hebamme betreut Sie auch in besonderen Fällen, wie beispielsweise bei Fehl- und Totgeburten, bei krank geborenen Kindern und/oder Kindern, die kurz nach der Geburt sterben. Ihre Hebamme wird Sie begleiten und Sie bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe unterstützen.

Geburtsvorbereitungskurse

Ich gebe Kurse für Frauen und Paare, fortlaufend über 6 Wochen, jeweils dienstags abends. Näheres siehe unter dem Punkt "Kurstermine". Die Kurse dienen zur Vorbereitung auf die Geburt und das Kind, sie sind Kombination von Körperarbeit (Körperwahrnehmung, Atem- und Entspannungsübungen, Schwangerschaftsgymnastik, Ausprobieren von Gebärpositionen), sachlicher Information und Gesprächen in der Gruppe rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Auch eine Besichtigung des Kreißsaales im Krankenhaus Olvenstedt und der Wochenbettstation gehört dazu.

Die Gebühr für die Schwangere übernimmt die Krankenkasse, die Partnergebühr wird leider nicht von den Krankenkassen übernommen und muß privat entrichtet werden. Dies gilt ebenso für versäumte Kursstunden. Sie sollten sich frühzeitig (ca. 20. Woche) zu einem Kurs anmelden. Es ist zu empfehlen, den Kurs etwa in der 26. - 28. Schwangerschaftswoche zu beginnen.

Einzelunterweisung

Es gibt auch die Möglichkeit der Einzelunterweisung auf ärztliche Anordnung (Rezept).

 

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© Bernd Juling

 
Katharina Juling